Aktuelles und Links

Periodisch veröffentlichen wir zu ausgewählten Themen ein „Update“. Darin fassen wir in der Regel neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Rechtsetzung zusammen, die für unsere Kunden in der Praxis von Interesse sein können.

Im aktuellsten Update befassen wir uns mit dem Lärmschutz und dem Bauen an lärmbelasteten Strassen. 
Gemäss der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung kommt eine Ausnahmebewilligung für ein Vorhaben im lärmbelasteten Gebiet nur noch als "ultima ratio" in Betracht. Das Bundesgericht verlangt den Nachweis, dass sämtliche verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen ausgeschöpft worden sind. Diese aktuelle Rechtsprechung wird einer kritischen Würdigung unterzogen. Zudem wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung weiterhin erteilt werden kann. 

Abschliessend verweisen wir gerne auf einige Organisationen, die unser Interesse auch verdient haben:

www.sportstiftung-winterthur.ch
www.myblueplanet.ch
www.marysmeals.org.uk